Abgabenpflicht auch auf Gebrauchtgeräte?

Zwischenzeitlich ist der VdCF durch ein Mitglied darauf aufmerksam gemacht worden, dass die ZPÜ nun auch Gebühren auf gebrauchte PC erheben will. Ansatzpunkt für die Forderung ist die Haftung des Importeurs oder Re-Importeurs nach § 54b Abs. 1 UrhG. Demnach schuldet derjenige die Abgabe, der einen PC in das Gebiet der BRD einführt.

Aus den engen Margen der Zweitverwertungsprofis sind die geforderten Gebühren natürlich nicht zu erwirtschaften. Die Vertragsanwälte des Vereins (AIXLAW Rechtsanwälte aus Aachen) gehen derzeit davon aus, dass die Problematik im Gesetzgebungsprozess schlicht nicht gesehen worden ist.

Seitens des VdCF ist beabsichtigt, mit der ZPÜ einen Gesamtvertrag im Sinne des § 12 UrhWG speziell für die bislang noch nicht einheitlich vertretene Re-Marketing-Branche zu schließen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine ausreichend große Zahl von betroffenen Händlerkollegen sich den Verhandlungen des Vereins anschließt.

Argumente, die aus Sicht des VdCF für eine abweichende Behandlung der Zweitverwertungsgeräte sprechen, sind

Schließlich verlangt § 54a Abs. 4 UrhG, dass die Abgabe keinen Hersteller unzumutbar beeinträchtigen darf und in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis insbesondere zum Verkaufspreis des Gerätes stehen muss.

Sie importieren gebraucht PCs aus dem Ausland?

Dann schließen Sie Sich der Forderung des VdCF nach einem eigenen Gesamtvertrag für die Re-Marketing-Branche an und werden Sie Mitglied. Denn nur, wenn der VdCF eine ausreichende Zahl von Betroffenen vertritt, ist die ZPÜ gesetzlich gezwungen, einen Gesamtvertrag zu schließen.

Hier geht es zum Mitgliedsantrag.